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Wo stehen Sie in der AML-VO-Vorbereitung? Alle RTS, Guidelines und ITS auf einen Blick

Ab dem 10. Juli 2027 gilt die AML-VO direkt. Was das für Sie konkret bedeutet, steht aber noch nicht ganz genau fest. Denn viele Details – was genau in eine BWRA gehört, welche CDD-Schwellen gelten, wie das Ongoing Monitoring aussehen muss – werden erst nach und nach in einzelnen RTS, Guidelines und ITS festgelegt. In unserer Übersicht zeigen wir Ihnen, wo jedes einzelne Mandat gerade steht.

Drei Begriffe begegnen Ihnen immer wieder bei der Vorbereitung auf die AML-VO: Ein RTS (Regulatory Technical Standard) ist ein technischer Entwurf der AMLA, der erst verbindlich wird, wenn die EU-Kommission daraus eine sog. Delegierte Verordnung macht. Eine Guideline wird von der AMLA erarbeitet und finalisiert, d.h. hier erfolgt keine Involvierung der EU-Kommission. Die Guidelines können mit unseren heutigen BaFin AuA’s gut verglichen werden, da sie die Verordnung weiter operationalisieren und sich stark an die Praxis richten. Ein ITS (Implementing Technical Standard) regelt technische Verfahrensfragen, etwa den Datenaustausch zwischen Behörden.

Rechtlich haben diese drei Instrumente unterschiedliches Gewicht. Die AML-VO und die AMLD6 selbst sind sogenanntes Level-1-Recht: von EU-Parlament und Rat beschlossen, unmittelbar verbindlich. RTS und ITS sind Level-2-Recht: Sie werden erst mit der Annahme durch die EU-Kommission verbindlich – dann aber mit derselben Bindungswirkung wie die AML-VO selbst. Eine Guideline ist dagegen Level-3-Recht: rechtlich nicht bindend, aber nach dem Prinzip „comply or explain“ – wer davon abweicht, muss das begründen. In der Praxis wirkt sie deshalb trotzdem wie eine Pflicht.

So wird aus einem Entwurf eine Pflicht

Jeder RTS nimmt denselben Weg: Die AMLA legt einen Entwurf vor und holt dazu Feedback ein ([DRAFT]). Danach geht der Entwurf an die EU-Kommission. Erst wenn die Kommission daraus eine Delegierte Verordnung macht, ist er verbindlich. Ein „[DRAFT]“-Status zeigt Ihnen also die Richtung, aber noch keine Pflicht.

RTS & Guidelines mit Pflichten der Verpflichteten

RTS / LeitlinieThemaStatus
(Stand 11.08.2026)
ZeitplanSchwerpunkte
In Konsultation oder Konsultation bereits abgeschlossen
RTS CDD
Art. 28(1) AMLR
Customer Due Diligence[DRAFT]
Konsultation 09.02.–08.05.2026 geschlossen (Public Hearing 24.03.2026). Gesetzliche Frist 10.07.2026 verstrichen, ohne dass eine finale Fassung vorliegt.
Ursprünglich vorgesehen: Entwurf an EU-KOM bis 10.07.2026 – nicht eingehalten; neuer Termin offenStandard-/SDD-/EDD-Anforderungen, Verifizierungsquellen, e-ID/eIDAS-Attribute, TFS-Screening
RTS Geschäftsbeziehungen / CDD-Trigger
Art. 19(9) AMLR
Abgrenzung & Schwellenwerte[DRAFT]
Konsultation 09.02.–08.05.2026 geschlossen. Gesetzliche Frist 10.07.2026 verstrichen, ohne dass eine finale Fassung vorliegt.
Ursprünglich vorgesehen: Entwurf an EU-KOM bis 10.07.2026 – nicht eingehalten; neuer Termin offenGeschäftsbeziehung / gelegentliche / verknüpfte Transaktionen; niedrigere CDD-Schwellen
GL BWRA
Art. 10(4) AMLR
Unternehmensweite Risikoanalyse[DRAFT]
Konsultation 16.04.–15.07.2026 geschlossen (Public Hearing 28.05.2026). Gesetzliche Frist 10.07.2026 verstrichen, ohne dass eine finale Fassung vorliegt.
Finale GL weiterhin erwartet Q4 2026Mindestinhalt der BWRA, zusätzliche Informationsquellen; Scope inkl. TFS-Umgehung
RTS Group-Wide
Art. 16(4) AMLR
Gruppenweite Anforderungen[DRAFT]
Konsultation 16.04.–15.06.2026 geschlossen (Public Hearing 20.05.2026)
Entwurf an EU-KOM ~30.09.2026Mindeststandards gruppenweiter Policies/Controls, Informationsaustausch, Mutterunternehmen
RTS Drittstaaten (mit RTS zu 16(4))
Art. 17(3) AMLR
Drittstaaten-Maßnahmen[DRAFT]
Konsultation (mit Art. 16(4)) geschlossen 15.06.2026
Entwurf an EU-KOM ~30.09.2026Zusatzmaßnahmen bei Töchtern/Zweigstellen in Drittstaaten mit kollidierendem Recht
GL Ongoing Monitoring
Art. 26(5) AMLR
Laufende Überwachung[DRAFT]
Konsultation 03.06.–03.09.2026, weiterhin offen (Public Hearing 02.07.2026). Gesetzliche Frist 10.07.2026 bereits verstrichen.
Finale GL weiterhin erwartet Q4 2026Periodische & ereignisgetriebene Reviews; Frequenz-Trigger (CRA-relevant)
GL Risikofaktoren
Art. 20(3) AMLR
CDD-RisikofaktorenKonsultation weiterhin nicht eröffnet (Stand 11.08.2026); Ende geplant Q3 2026. Gesetzliche Frist 10.07.2026 verstrichen, ohne dass die Konsultation begonnen hätte.Finaler Entwurf an EU-KOM Q4 2026 (Planungswert)Nachfolger EBA/GL/2021/02; Trigger für EDD/SDD
GL Interne Strategien, Verfahren und Kontrollen
Art. 9(4) AMLR
Interne Policies & Governance[DRAFT] Entwurfs-Guideline; Konsultation weiterhin nicht eröffnet, Ende geplant Q1 2027. Gesetzliche Frist 10.07.2026 verstrichen, ohne dass die Konsultation begonnen hätte.Finaler Entwurf an EU-KOM Q2 2027; liegt damit erst unmittelbar vor dem Anwendungsbeginn 10.07.2027 vorMindestanforderungen an interne AML/CFT-Strategien, Governance-Struktur und Rollen; Verzahnung mit BWRA- und Ongoing-Monitoring-Vorgaben
ITS Meldeformate
Art. 69(3) AMLR
Verdachtsmeldewesen[DRAFT] Konsultation seit 02.07.2026 eröffnet, offen bis 20.09.2026 (öffentliche Anhörung 09.09.2026).Finaler Entwurf an EU-KOM Q4 2026Formate für Verdachtsmeldungen und Transaktionsaufzeichnung; operativ für Banken/PSP
RTS Zentrale Kontaktstelle
Art. 41(2) AMLD6
Kontaktstelle grenzüberschreitendKonsultation weiterhin nicht eröffnet; Ende geplant Q3 2026Finaler Entwurf an EU-KOM Q4 2026Kriterien für die Bestellpflicht + Funktionen der zentralen Kontaktstelle; PSP-/E-Geld-Thema
Gesetzlich angeordnet, aber noch nicht einmal geplant – Frist 10.07.2027
Die AML-VO ordnet neun weitere Leitlinien direkt an, unabhängig vom AMLA-Arbeitsprogramm. Für alle neun existiert bislang weder eine Konsultation noch ein Planungsquartal. Die gesetzliche Frist ist der 10.07.2027; derselbe Tag, an dem die AML-VO selbst anwendbar wird. Das bedeutet: Verpflichtete müssen ihre Prozesse vermutlich in diesen Bereichen ohne die vorgesehene Konkretisierung aufsetzen.
GL Auslagerung
Art. 18(8) AMLR
OutsourcingKonsultation nicht eröffnet, kein PlanungsquartalGesetzliche Frist 10.07.2027Verantwortlichkeiten bei Auslagerung von AML-Aufgaben, Überwachung kritischer Funktionen
GL De-risking (mit EBA)
Art. 21(4) AMLR
Zahlungskonten-ComplianceKonsultation nicht eröffnet, kein PlanungsquartalGesetzliche Frist 10.07.2027Umgang mit Kontokündigungen/-ablehnungen im Spannungsfeld zum Recht auf ein Basiskonto
GL Drittgebiets-Risiken
Art. 32(1) AMLR
LänderrisikoKonsultation nicht eröffnet, kein PlanungsquartalGesetzliche Frist 10.07.2027, danach alle 2 JahreRisiken/Trends bei Ländern außerhalb der EU; fließt zwingend in die EDD-Bewertung ein
GL Vermögensfeststellung
Art. 34(5) AMLR
Wealth / Private BankingKonsultation nicht eröffnet, kein PlanungsquartalGesetzliche Frist 10.07.2027Feststellung, ob ein Kunde über mindestens 50 Mio. EUR Vermögen verfügt
GL PEP
Art. 42(2) AMLR
Politisch exponierte PersonenKonsultation nicht eröffnet, kein PlanungsquartalGesetzliche Frist 10.07.2027Kriterien zur Identifizierung nahestehender Personen; Risikoeinstufung je PEP-Kategorie
GL Inanspruchnahme Dritter
Art. 50 AMLR
RelianceKonsultation nicht eröffnet, kein PlanungsquartalGesetzliche Frist 10.07.2027Bedingungen für den Rückgriff auf CDD-Ergebnisse anderer Verpflichteter
GL Verdachtsindikatoren
Art. 69(5) AMLR
VerdachtsmeldewesenKonsultation nicht eröffnet, kein PlanungsquartalGesetzliche Frist 10.07.2027, laufend zu aktualisierenIndikatoren für verdächtige Tätigkeiten; Grundlage für Transaktionsmonitoring-Regelwerke
Zwei weitere, niedrig relevante Mandate für Banken/PSP betreffen ausschließlich Kryptowerte-Dienstleister (GL CASP-Korrespondenzbeziehungen, Art. 37(3) AMLR; GL selbst gehostete Adressen, Art. 40(2) AMLR) – hier nicht vertieft.

Aufsicht, Durchsetzung & Direktaufsicht

RTS / LeitlinieThemaStatus
(Stand 11.08.2026)
ZeitplanSchwerpunkte
Mandate unter AMLD6 (Richtlinie (EU) 2024/1640) – aufsichts- und durchsetzungsseitig
RTS Entitätsrisiko
Art. 40(2) AMLD6
Aufsichtl. RisikoprofilFinal Report 
veröff. 16.12.2025; EU-KOM-Annahme ausstehend
Anwendung ab 2027; konkret 31.12.2027Bewertung inhärentes & residuales Risikoprofil; einheitl. Datenpunkte (Score 1–4)
RTS Sanktionen
Art. 53(10) AMLD6
Geldbußen & MaßnahmenFinal Report
veröffentlicht (Stand AMLA-Seite: 21.07.2026); EU-KOM-Annahme ausstehend.
Entwurf liegt der EU-Kommission zur Prüfung vorSchwere-Indikatoren von Verstößen, Bußgeld-Kriterien, Methodik Zwangsgelder
Mandate unter AMLAR (Verordnung (EU) 2024/1620) – AMLA-Direktaufsicht
RTS Auswahl Direktaufsicht
Art. 12(7) AMLAR
Auswahl-RisikobewertungFinal Report 
veröff. 16.12.2025
Auswahl ab 01.07.2027; Aufsicht ab 2028Methodik zur Auswahl direkt beaufsichtigter Institute
ITS Kooperation
Art. 15(3) AMLAR
Aufsichtl. ZusammenarbeitFinal Report
veröffentlicht (Stand AMLA-Seite: 21.07.2026); EU-KOM-Annahme ausstehend.
Entwurf liegt der EU-Kommission zur Prüfung vorZusammenarbeit AMLA ↔ nationale Aufsicht im Auswahl-/Übergabeprozess

Neben den hier aufgeführten Mandaten arbeitet die AMLA an weiteren RTS, ITS und Guidelines, die wir bewusst nicht mit aufgenommen haben – sie betreffen überwiegend die Aufsichtsarchitektur, die Bemessung von Sanktionen und FIU-Verfahren, nicht die Prozesse bei Ihnen als Verpflichteter.

Auszug der wichtigsten Termine 

DatumEreignis
Aktuell / bevorstehend
10.7.26Gesetzliche Frist für die Übermittlung des großen RTS/ITS/GL-Pakets an die EU-Kommission
15.7.26Konsultation Guidelines BWRA geschlossen – gesetzliche Frist 10.07.2026 ebenfalls ohne finale Fassung verstrichen
21.7.26AMLA veröffentlicht Final Reports zu RTS Sanktionen und ITS Kooperation, zusätzlich zu drei aufsichts-/FIU-seitigen Instrumenten außerhalb dieser Übersicht
20.9.26Konsultation ITS Meldeformate (Art. 69(3) AMLR) endet
03.9.26Konsultation Guidelines Ongoing Monitoring endet
30.9.26AMLA-Einreichung RTS Group-wide (Art. 16(4)/17(3)) an EU-KOM erwartet
Q4 2026Finale Guidelines BWRA + Ongoing Monitoring erwartet
Mittelfristig
12/2026eIDAS: MS-Bereitstellung EUDI-Wallet (Niveau hoch)
2026/2027Annahme der delegierten RTS-Verordnungen durch die Kommission; danach Veröffentlichung im Amtsblatt
bis 15.08.26AMLA sammelt Daten von den nationalen Aufsehern zur Identifikation der für die Direktaufsicht in Frage kommenden Institute
Q1 2027Konsultationsstart/-ende GL Interne Strategien (Art. 9(4) AMLR)
Anfang 2027Nationale Aufsicht sammelt Datenpunkte von eligiblen Instituten zur Vorbereitung der Direktaufsicht-Auswahl
Q2 2027Entwurf GL Interne Strategien (Art. 9(4) AMLR) an EU-KOM; damit erst unmittelbar vor dem Anwendungsbeginn 10.07.2027 im finalen Entwurf verfügbar
01.7.27Auswahl direkt beaufsichtigter Institute (Art. 12(7) AMLAR)
09.7.27Letzter Tag GwG-Ist-Stand als geltende Basis
10.7.27AML-VO direkt anwendbar; GwG-Ist-Stand abgelöst. 
31.12.27RTS Risikoprofil aufsichtsseitig anwendbar
2028Beginn AMLA-Direktaufsicht ausgewählter Institute

Fazit

Der allgemeine Stichtag für die AML-VO im Juli 2027 steht fest. Was er im Detail bedeutet, wird gerade in verschiedenen Verfahren mit verschiedenen Zeitplänen geklärt. Unsere Übersicht deckt die inhaltliche Seite Ihrer AML-VO-Vorbereitung ab: welche Vorschrift was regelt und wann sie verbindlich wird. Die organisatorische Seite – an wen Sie künftig was melden und wann – behandeln wir in einem gesonderten Beitrag zu den AMLA-Fristen.

Unsicher, was die einzelnen Fristen für Ihre AML-VO-Vorbereitung bedeuten und wie Sie sich am besten vorbereiten? Sprechen Sie uns gerne an per Mail.

Hannah Keutmann

Hannah hat umfassende Erfahrung in der Gestaltung und Implementierung regulatorischer Prozesse (KYC / KYB, AML, Betrug, Risiko) im B2B- und B2C-Kontext. Sie verfügt über umfangreiche Expertise in Bezug auf regulatorische Anforderungen im Zahlungsverkehr und steuert Implementierungen mit starkem Fokus auf Prozessgestaltung und Anforderungsmanagement.

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