Wo stehen Sie in der AML-VO-Vorbereitung? Alle RTS, Guidelines und ITS auf einen Blick
17/08/2026
Ab dem 10. Juli 2027 gilt die AML-VO direkt. Was das für Sie konkret bedeutet, steht aber noch nicht ganz genau fest. Denn viele Details – was genau in eine BWRA gehört, welche CDD-Schwellen gelten, wie das Ongoing Monitoring aussehen muss – werden erst nach und nach in einzelnen RTS, Guidelines und ITS festgelegt. In unserer Übersicht zeigen wir Ihnen, wo jedes einzelne Mandat gerade steht.
Drei Begriffe begegnen Ihnen immer wieder bei der Vorbereitung auf die AML-VO: Ein RTS (Regulatory Technical Standard) ist ein technischer Entwurf der AMLA, der erst verbindlich wird, wenn die EU-Kommission daraus eine sog. Delegierte Verordnung macht. Eine Guideline wird von der AMLA erarbeitet und finalisiert, d.h. hier erfolgt keine Involvierung der EU-Kommission. Die Guidelines können mit unseren heutigen BaFin AuA’s gut verglichen werden, da sie die Verordnung weiter operationalisieren und sich stark an die Praxis richten. Ein ITS (Implementing Technical Standard) regelt technische Verfahrensfragen, etwa den Datenaustausch zwischen Behörden.
Rechtlich haben diese drei Instrumente unterschiedliches Gewicht. Die AML-VO und die AMLD6 selbst sind sogenanntes Level-1-Recht: von EU-Parlament und Rat beschlossen, unmittelbar verbindlich. RTS und ITS sind Level-2-Recht: Sie werden erst mit der Annahme durch die EU-Kommission verbindlich – dann aber mit derselben Bindungswirkung wie die AML-VO selbst. Eine Guideline ist dagegen Level-3-Recht: rechtlich nicht bindend, aber nach dem Prinzip „comply or explain“ – wer davon abweicht, muss das begründen. In der Praxis wirkt sie deshalb trotzdem wie eine Pflicht.
So wird aus einem Entwurf eine Pflicht
Jeder RTS nimmt denselben Weg: Die AMLA legt einen Entwurf vor und holt dazu Feedback ein ([DRAFT]). Danach geht der Entwurf an die EU-Kommission. Erst wenn die Kommission daraus eine Delegierte Verordnung macht, ist er verbindlich. Ein „[DRAFT]“-Status zeigt Ihnen also die Richtung, aber noch keine Pflicht.
RTS & Guidelines mit Pflichten der Verpflichteten
| RTS / Leitlinie | Thema | Status (Stand 11.08.2026) | Zeitplan | Schwerpunkte |
| In Konsultation oder Konsultation bereits abgeschlossen | ||||
| RTS CDD Art. 28(1) AMLR | Customer Due Diligence | [DRAFT] Konsultation 09.02.–08.05.2026 geschlossen (Public Hearing 24.03.2026). Gesetzliche Frist 10.07.2026 verstrichen, ohne dass eine finale Fassung vorliegt. | Ursprünglich vorgesehen: Entwurf an EU-KOM bis 10.07.2026 – nicht eingehalten; neuer Termin offen | Standard-/SDD-/EDD-Anforderungen, Verifizierungsquellen, e-ID/eIDAS-Attribute, TFS-Screening |
| RTS Geschäftsbeziehungen / CDD-Trigger Art. 19(9) AMLR | Abgrenzung & Schwellenwerte | [DRAFT] Konsultation 09.02.–08.05.2026 geschlossen. Gesetzliche Frist 10.07.2026 verstrichen, ohne dass eine finale Fassung vorliegt. | Ursprünglich vorgesehen: Entwurf an EU-KOM bis 10.07.2026 – nicht eingehalten; neuer Termin offen | Geschäftsbeziehung / gelegentliche / verknüpfte Transaktionen; niedrigere CDD-Schwellen |
| GL BWRA Art. 10(4) AMLR | Unternehmensweite Risikoanalyse | [DRAFT] Konsultation 16.04.–15.07.2026 geschlossen (Public Hearing 28.05.2026). Gesetzliche Frist 10.07.2026 verstrichen, ohne dass eine finale Fassung vorliegt. | Finale GL weiterhin erwartet Q4 2026 | Mindestinhalt der BWRA, zusätzliche Informationsquellen; Scope inkl. TFS-Umgehung |
| RTS Group-Wide Art. 16(4) AMLR | Gruppenweite Anforderungen | [DRAFT] Konsultation 16.04.–15.06.2026 geschlossen (Public Hearing 20.05.2026) | Entwurf an EU-KOM ~30.09.2026 | Mindeststandards gruppenweiter Policies/Controls, Informationsaustausch, Mutterunternehmen |
| RTS Drittstaaten (mit RTS zu 16(4)) Art. 17(3) AMLR | Drittstaaten-Maßnahmen | [DRAFT] Konsultation (mit Art. 16(4)) geschlossen 15.06.2026 | Entwurf an EU-KOM ~30.09.2026 | Zusatzmaßnahmen bei Töchtern/Zweigstellen in Drittstaaten mit kollidierendem Recht |
| GL Ongoing Monitoring Art. 26(5) AMLR | Laufende Überwachung | [DRAFT] Konsultation 03.06.–03.09.2026, weiterhin offen (Public Hearing 02.07.2026). Gesetzliche Frist 10.07.2026 bereits verstrichen. | Finale GL weiterhin erwartet Q4 2026 | Periodische & ereignisgetriebene Reviews; Frequenz-Trigger (CRA-relevant) |
| GL Risikofaktoren Art. 20(3) AMLR | CDD-Risikofaktoren | Konsultation weiterhin nicht eröffnet (Stand 11.08.2026); Ende geplant Q3 2026. Gesetzliche Frist 10.07.2026 verstrichen, ohne dass die Konsultation begonnen hätte. | Finaler Entwurf an EU-KOM Q4 2026 (Planungswert) | Nachfolger EBA/GL/2021/02; Trigger für EDD/SDD |
| GL Interne Strategien, Verfahren und Kontrollen Art. 9(4) AMLR | Interne Policies & Governance | [DRAFT] Entwurfs-Guideline; Konsultation weiterhin nicht eröffnet, Ende geplant Q1 2027. Gesetzliche Frist 10.07.2026 verstrichen, ohne dass die Konsultation begonnen hätte. | Finaler Entwurf an EU-KOM Q2 2027; liegt damit erst unmittelbar vor dem Anwendungsbeginn 10.07.2027 vor | Mindestanforderungen an interne AML/CFT-Strategien, Governance-Struktur und Rollen; Verzahnung mit BWRA- und Ongoing-Monitoring-Vorgaben |
| ITS Meldeformate Art. 69(3) AMLR | Verdachtsmeldewesen | [DRAFT] Konsultation seit 02.07.2026 eröffnet, offen bis 20.09.2026 (öffentliche Anhörung 09.09.2026). | Finaler Entwurf an EU-KOM Q4 2026 | Formate für Verdachtsmeldungen und Transaktionsaufzeichnung; operativ für Banken/PSP |
| RTS Zentrale Kontaktstelle Art. 41(2) AMLD6 | Kontaktstelle grenzüberschreitend | Konsultation weiterhin nicht eröffnet; Ende geplant Q3 2026 | Finaler Entwurf an EU-KOM Q4 2026 | Kriterien für die Bestellpflicht + Funktionen der zentralen Kontaktstelle; PSP-/E-Geld-Thema |
| Gesetzlich angeordnet, aber noch nicht einmal geplant – Frist 10.07.2027 Die AML-VO ordnet neun weitere Leitlinien direkt an, unabhängig vom AMLA-Arbeitsprogramm. Für alle neun existiert bislang weder eine Konsultation noch ein Planungsquartal. Die gesetzliche Frist ist der 10.07.2027; derselbe Tag, an dem die AML-VO selbst anwendbar wird. Das bedeutet: Verpflichtete müssen ihre Prozesse vermutlich in diesen Bereichen ohne die vorgesehene Konkretisierung aufsetzen. |
| GL Auslagerung Art. 18(8) AMLR | Outsourcing | Konsultation nicht eröffnet, kein Planungsquartal | Gesetzliche Frist 10.07.2027 | Verantwortlichkeiten bei Auslagerung von AML-Aufgaben, Überwachung kritischer Funktionen |
| GL De-risking (mit EBA) Art. 21(4) AMLR | Zahlungskonten-Compliance | Konsultation nicht eröffnet, kein Planungsquartal | Gesetzliche Frist 10.07.2027 | Umgang mit Kontokündigungen/-ablehnungen im Spannungsfeld zum Recht auf ein Basiskonto |
| GL Drittgebiets-Risiken Art. 32(1) AMLR | Länderrisiko | Konsultation nicht eröffnet, kein Planungsquartal | Gesetzliche Frist 10.07.2027, danach alle 2 Jahre | Risiken/Trends bei Ländern außerhalb der EU; fließt zwingend in die EDD-Bewertung ein |
| GL Vermögensfeststellung Art. 34(5) AMLR | Wealth / Private Banking | Konsultation nicht eröffnet, kein Planungsquartal | Gesetzliche Frist 10.07.2027 | Feststellung, ob ein Kunde über mindestens 50 Mio. EUR Vermögen verfügt |
| GL PEP Art. 42(2) AMLR | Politisch exponierte Personen | Konsultation nicht eröffnet, kein Planungsquartal | Gesetzliche Frist 10.07.2027 | Kriterien zur Identifizierung nahestehender Personen; Risikoeinstufung je PEP-Kategorie |
| GL Inanspruchnahme Dritter Art. 50 AMLR | Reliance | Konsultation nicht eröffnet, kein Planungsquartal | Gesetzliche Frist 10.07.2027 | Bedingungen für den Rückgriff auf CDD-Ergebnisse anderer Verpflichteter |
| GL Verdachtsindikatoren Art. 69(5) AMLR | Verdachtsmeldewesen | Konsultation nicht eröffnet, kein Planungsquartal | Gesetzliche Frist 10.07.2027, laufend zu aktualisieren | Indikatoren für verdächtige Tätigkeiten; Grundlage für Transaktionsmonitoring-Regelwerke |
| Zwei weitere, niedrig relevante Mandate für Banken/PSP betreffen ausschließlich Kryptowerte-Dienstleister (GL CASP-Korrespondenzbeziehungen, Art. 37(3) AMLR; GL selbst gehostete Adressen, Art. 40(2) AMLR) – hier nicht vertieft. |
Aufsicht, Durchsetzung & Direktaufsicht
| RTS / Leitlinie | Thema | Status (Stand 11.08.2026) | Zeitplan | Schwerpunkte |
| Mandate unter AMLD6 (Richtlinie (EU) 2024/1640) – aufsichts- und durchsetzungsseitig | ||||
| RTS Entitätsrisiko Art. 40(2) AMLD6 | Aufsichtl. Risikoprofil | Final Report veröff. 16.12.2025; EU-KOM-Annahme ausstehend | Anwendung ab 2027; konkret 31.12.2027 | Bewertung inhärentes & residuales Risikoprofil; einheitl. Datenpunkte (Score 1–4) |
| RTS Sanktionen Art. 53(10) AMLD6 | Geldbußen & Maßnahmen | Final Report veröffentlicht (Stand AMLA-Seite: 21.07.2026); EU-KOM-Annahme ausstehend. | Entwurf liegt der EU-Kommission zur Prüfung vor | Schwere-Indikatoren von Verstößen, Bußgeld-Kriterien, Methodik Zwangsgelder |
| Mandate unter AMLAR (Verordnung (EU) 2024/1620) – AMLA-Direktaufsicht | ||||
| RTS Auswahl Direktaufsicht Art. 12(7) AMLAR | Auswahl-Risikobewertung | Final Report veröff. 16.12.2025 | Auswahl ab 01.07.2027; Aufsicht ab 2028 | Methodik zur Auswahl direkt beaufsichtigter Institute |
| ITS Kooperation Art. 15(3) AMLAR | Aufsichtl. Zusammenarbeit | Final Report veröffentlicht (Stand AMLA-Seite: 21.07.2026); EU-KOM-Annahme ausstehend. | Entwurf liegt der EU-Kommission zur Prüfung vor | Zusammenarbeit AMLA ↔ nationale Aufsicht im Auswahl-/Übergabeprozess |
Neben den hier aufgeführten Mandaten arbeitet die AMLA an weiteren RTS, ITS und Guidelines, die wir bewusst nicht mit aufgenommen haben – sie betreffen überwiegend die Aufsichtsarchitektur, die Bemessung von Sanktionen und FIU-Verfahren, nicht die Prozesse bei Ihnen als Verpflichteter.
Auszug der wichtigsten Termine
| Datum | Ereignis |
| Aktuell / bevorstehend | |
| 10.7.26 | Gesetzliche Frist für die Übermittlung des großen RTS/ITS/GL-Pakets an die EU-Kommission |
| 15.7.26 | Konsultation Guidelines BWRA geschlossen – gesetzliche Frist 10.07.2026 ebenfalls ohne finale Fassung verstrichen |
| 21.7.26 | AMLA veröffentlicht Final Reports zu RTS Sanktionen und ITS Kooperation, zusätzlich zu drei aufsichts-/FIU-seitigen Instrumenten außerhalb dieser Übersicht |
| 20.9.26 | Konsultation ITS Meldeformate (Art. 69(3) AMLR) endet |
| 03.9.26 | Konsultation Guidelines Ongoing Monitoring endet |
| 30.9.26 | AMLA-Einreichung RTS Group-wide (Art. 16(4)/17(3)) an EU-KOM erwartet |
| Q4 2026 | Finale Guidelines BWRA + Ongoing Monitoring erwartet |
| Mittelfristig | |
| 12/2026 | eIDAS: MS-Bereitstellung EUDI-Wallet (Niveau hoch) |
| 2026/2027 | Annahme der delegierten RTS-Verordnungen durch die Kommission; danach Veröffentlichung im Amtsblatt |
| bis 15.08.26 | AMLA sammelt Daten von den nationalen Aufsehern zur Identifikation der für die Direktaufsicht in Frage kommenden Institute |
| Q1 2027 | Konsultationsstart/-ende GL Interne Strategien (Art. 9(4) AMLR) |
| Anfang 2027 | Nationale Aufsicht sammelt Datenpunkte von eligiblen Instituten zur Vorbereitung der Direktaufsicht-Auswahl |
| Q2 2027 | Entwurf GL Interne Strategien (Art. 9(4) AMLR) an EU-KOM; damit erst unmittelbar vor dem Anwendungsbeginn 10.07.2027 im finalen Entwurf verfügbar |
| 01.7.27 | Auswahl direkt beaufsichtigter Institute (Art. 12(7) AMLAR) |
| 09.7.27 | Letzter Tag GwG-Ist-Stand als geltende Basis |
| 10.7.27 | AML-VO direkt anwendbar; GwG-Ist-Stand abgelöst. |
| 31.12.27 | RTS Risikoprofil aufsichtsseitig anwendbar |
| 2028 | Beginn AMLA-Direktaufsicht ausgewählter Institute |
Fazit
Der allgemeine Stichtag für die AML-VO im Juli 2027 steht fest. Was er im Detail bedeutet, wird gerade in verschiedenen Verfahren mit verschiedenen Zeitplänen geklärt. Unsere Übersicht deckt die inhaltliche Seite Ihrer AML-VO-Vorbereitung ab: welche Vorschrift was regelt und wann sie verbindlich wird. Die organisatorische Seite – an wen Sie künftig was melden und wann – behandeln wir in einem gesonderten Beitrag zu den AMLA-Fristen.
Unsicher, was die einzelnen Fristen für Ihre AML-VO-Vorbereitung bedeuten und wie Sie sich am besten vorbereiten? Sprechen Sie uns gerne an per Mail.