AMLA-Testlauf, Meldepflichten, Direktaufsicht: Was davon betrifft Sie wirklich?
14/07/2026
Im April 2026 mussten rund 5.000 Institute EU-weit Daten an die AMLA liefern – aber nur, weil ihre nationale Aufsicht sie zuvor dafür ausgewählt (notifiziert) hatte. Institute, die nicht notifiziert wurden, fragen sich, ob sie etwas verpasst haben. Dem ist nicht so: Der Testlauf war eine einmalige, in sich abgeschlossene Übung – mit den eigentlichen Meldepflichten aus der AML-VO hat er nichts zu tun.
Tatsächlich laufen drei unabhängige Stränge parallel:
- Ihre eigenen Pflichten als Verpflichteter, mit hartem Stichtag 10.07.2027.
- Der AMLA-Datentestlauf 2026 – eine abgeschlossene, einmalige Kalibrierungsübung für ausgewählte Institute.
- Der Selektionsprozess zur Direktaufsicht – relevant nur für die künftig rund 40 direkt von der AMLA beaufsichtigten Institute.
Dieser Beitrag ordnet die drei Stränge und beantwortet die Kernfrage: Wann müssen Sie welche Daten an wen schicken?
Strang A: Was Sie als Verpflichteter wann tun müssen
| Zeitpunkt | Was | Pflicht? |
| Laufend 2026 | Gap-Analyse gegen AMLR-Text und Entwurfs-RTS; CDD-Datenmodelle RTS-ready strukturieren; BWRA-Architektur an die neue Logik anpassen | Faktisch nötig, keine Rechtspflicht |
| 15.07.2026 | Frist Konsultationsfeedback BWRA-GL (Art. 10(4)) | Freiwillig |
| 2026 | Konsultationen zu verschiedenen AMLR-Guidelines und technischen Standards. Eine RTS-Übersicht veröffentlichen wir gesondert. | Freiwillig |
| 10.07.2027 | AMLR wird direkt anwendbar: neue CDD, dokumentierte und vom Leitungsorgan abgesegnete BWRA, Ongoing Monitoring, STR-Regime | Verbindlich |
| Ab 10.07.2027, risikobasiert gestaffelt | Bestandskunden-Remediation auf AMLR-Standard: Hochrisiko zuerst. Maximalfristen nach Art. 26(2) AMLR: 1 Jahr (Hochrisiko) bis 5 Jahre (Standard). Übergangsregel in Art. 33 Entwurfs-RTS | Verbindlich, gestaffelt |
Strang B: AMLA-Datentestlauf 2026
Eine einmalige Kalibrierungsübung, keine Aufsichtsbewertung.
| Zeitpunkt | Was |
| 16.03.2026 | AMLA veröffentlicht Reporting-Package (Template + Interpretative Note) |
| bis 22.04.2026 | Datenübermittlung der rund 5.000 gesampelten Institute, Meldung auf Solo-Ebene je Niederlassung |
| laufend danach | Kalibrierung der Selektions- und Rescoring-Modelle durch die AMLA |
Mit Ablauf der Submission-Frist im April war der Testlauf abgeschlossen. Für nicht notifizierte Institute ergeben sich daraus keine Konsequenzen.
Strang C: Selektionsprozess Direktaufsicht (separater Datenstrang)
Relevant nur für Institute, die grenzüberschreitend in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind (neben weiteren Kriterien), was über den hier dargestellten Erhebungsprozess ermittelt wird. Die nationalen Aufseher erheben die für Strang C benötigten Daten nicht nur aus bestehenden Aufsichtssystemen, sondern über standardisierte Meldebögen direkt bei den relevanten Verpflichteten. Die Institute, die den Bogen erhalten, haben damit eine neue, eigenständige Datenzulieferungspflicht im Rahmen der AMLA‑Selektionsübung.
| Zeitpunkt | Was | Datenfluss |
| 10.06.2026 | AMLA-Webinar zum Reporting-Template für „provisionally eligible entities“ | — |
| bis 15.08.2026 | AMLA sammelt Daten von den nationalen Aufsehern zur Identifikation eligibler Institute (erste ‚Identifikations-Runde‘) | Verpflichteter → Nationale Aufsicht → AMLA |
| Ende September 2026 | Vorläufige Liste eligibler Institute finalisiert | — |
| Anfang 2027 (voraussichtlich) | Nationale Aufsicht sammelt Datenpunkte von eligiblen Instituten (zweite umfangreichere Abfrage, in der auch Risiko-Datenpunkte abgefragt werden) | — |
| 01.07.2027 | AMLA startet den Selektionsprozess spätestens zum 01.07.2027 (Art. 13(4) AMLR) | — |
| 2028 | AMLA beginnt Direktaufsicht über rund 40 Institute | Direkt |
Was heißt das konkret für Sie?
- Sie gehören nicht zu den rund 40 Direktaufsichts-Kandidaten (der Normalfall): Sie senden keine Daten direkt an die AMLA. Ihre laufenden Meldungen – STRs, CDD-Nachweise, BWRA-Vorlage auf Anforderung – gehen ab 10.07.2027 weiterhin an Ihre nationale Aufsicht, nur nach harmonisierter Methodik.
- Sie wurden für den Testlauf 2026 notifiziert: Die einmalige Datenlieferung zum 22.04.2026 ist erledigt. Es folgt keine weitere Pflicht daraus.
- Sie sind eligibel für Direktaufsicht (≥6 Mitgliedstaaten): Ihre nationale Aufsicht meldet Ihre Datenpunkte Anfang 2027 an die AMLA. Bei Selektion ab 2028 berichten Sie direkt an die AMLA.
Fazit
Es gibt keinen Stichtag, ab dem plötzlich alle Institute Daten direkt an die AMLA übermitteln. Für die überwiegende Mehrheit der Verpflichteten bleibt die nationale Aufsicht der alleinige Adressat, und der einzige harte Termin ist und bleibt der 10.07.2027.
Unsicher, welcher Strang für Ihr Institut relevant ist oder wie Sie sich konkret auf die AML-VO vorbereiten müssen? Senden Sie uns eine E-Mail.
Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder regulatorische Beratung.