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AMLA-Testlauf, Meldepflichten, Direktaufsicht: Was davon betrifft Sie wirklich?

Im April 2026 mussten rund 5.000 Institute EU-weit Daten an die AMLA liefern – aber nur, weil ihre nationale Aufsicht sie zuvor dafür ausgewählt (notifiziert) hatte. Institute, die nicht notifiziert wurden, fragen sich, ob sie etwas verpasst haben. Dem ist nicht so: Der Testlauf war eine einmalige, in sich abgeschlossene Übung – mit den eigentlichen Meldepflichten aus der AML-VO hat er nichts zu tun.

Tatsächlich laufen drei unabhängige Stränge parallel:

  • Ihre eigenen Pflichten als Verpflichteter, mit hartem Stichtag 10.07.2027.
  • Der AMLA-Datentestlauf 2026 – eine abgeschlossene, einmalige Kalibrierungsübung für ausgewählte Institute.
  • Der Selektionsprozess zur Direktaufsicht – relevant nur für die künftig rund 40 direkt von der AMLA beaufsichtigten Institute.

Dieser Beitrag ordnet die drei Stränge und beantwortet die Kernfrage: Wann müssen Sie welche Daten an wen schicken?

Strang A: Was Sie als Verpflichteter wann tun müssen

ZeitpunktWasPflicht?
Laufend 2026Gap-Analyse gegen AMLR-Text und Entwurfs-RTS; CDD-Datenmodelle RTS-ready strukturieren; BWRA-Architektur an die neue Logik anpassenFaktisch nötig, keine Rechtspflicht
15.07.2026Frist Konsultationsfeedback BWRA-GL (Art. 10(4))Freiwillig
2026Konsultationen zu verschiedenen AMLR-Guidelines und technischen Standards. Eine RTS-Übersicht veröffentlichen wir gesondert.Freiwillig
10.07.2027AMLR wird direkt anwendbar: neue CDD, dokumentierte und vom Leitungsorgan abgesegnete BWRA, Ongoing Monitoring, STR-RegimeVerbindlich
Ab 10.07.2027, risikobasiert gestaffeltBestandskunden-Remediation auf AMLR-Standard: Hochrisiko zuerst. Maximalfristen nach Art. 26(2) AMLR: 1 Jahr (Hochrisiko) bis 5 Jahre (Standard). Übergangsregel in Art. 33 Entwurfs-RTSVerbindlich, gestaffelt

Strang B: AMLA-Datentestlauf 2026

Eine einmalige Kalibrierungsübung, keine Aufsichtsbewertung.

ZeitpunktWas
16.03.2026AMLA veröffentlicht Reporting-Package (Template + Interpretative Note)
bis 22.04.2026Datenübermittlung der rund 5.000 gesampelten Institute, Meldung auf Solo-Ebene je Niederlassung
laufend danachKalibrierung der Selektions- und Rescoring-Modelle durch die AMLA


Mit Ablauf der Submission-Frist im April war der Testlauf abgeschlossen. Für nicht notifizierte Institute ergeben sich daraus keine Konsequenzen.

Strang C: Selektionsprozess Direktaufsicht (separater Datenstrang)

Relevant nur für Institute, die grenzüberschreitend in mindestens sechs Mitgliedstaaten tätig sind (neben weiteren Kriterien), was über den hier dargestellten Erhebungsprozess ermittelt wird. Die nationalen Aufseher erheben die für Strang C benötigten Daten nicht nur aus bestehenden Aufsichtssystemen, sondern über standardisierte Meldebögen direkt bei den relevanten Verpflichteten. Die Institute, die den Bogen erhalten, haben damit eine neue, eigenständige Datenzulieferungspflicht im Rahmen der AMLA‑Selektionsübung.

ZeitpunktWasDatenfluss
10.06.2026AMLA-Webinar zum Reporting-Template für „provisionally eligible entities“
bis 15.08.2026AMLA sammelt Daten von den nationalen Aufsehern zur Identifikation eligibler Institute (erste ‚Identifikations-Runde‘)Verpflichteter →  Nationale Aufsicht → AMLA
Ende September 2026Vorläufige Liste eligibler Institute finalisiert
Anfang 2027 (voraussichtlich)Nationale Aufsicht sammelt Datenpunkte von eligiblen Instituten (zweite umfangreichere Abfrage, in der auch Risiko-Datenpunkte abgefragt werden)
01.07.2027AMLA startet den Selektionsprozess spätestens zum 01.07.2027 (Art. 13(4) AMLR)
2028AMLA beginnt Direktaufsicht über rund 40 InstituteDirekt

Was heißt das konkret für Sie?

  1. Sie gehören nicht zu den rund 40 Direktaufsichts-Kandidaten (der Normalfall): Sie senden keine Daten direkt an die AMLA. Ihre laufenden Meldungen – STRs, CDD-Nachweise, BWRA-Vorlage auf Anforderung – gehen ab 10.07.2027 weiterhin an Ihre nationale Aufsicht, nur nach harmonisierter Methodik.
  2. Sie wurden für den Testlauf 2026 notifiziert: Die einmalige Datenlieferung zum 22.04.2026 ist erledigt. Es folgt keine weitere Pflicht daraus.
  3. Sie sind eligibel für Direktaufsicht (≥6 Mitgliedstaaten): Ihre nationale Aufsicht meldet Ihre Datenpunkte Anfang 2027 an die AMLA. Bei Selektion ab 2028 berichten Sie direkt an die AMLA.

Fazit

Es gibt keinen Stichtag, ab dem plötzlich alle Institute Daten direkt an die AMLA übermitteln. Für die überwiegende Mehrheit der Verpflichteten bleibt die nationale Aufsicht der alleinige Adressat, und der einzige harte Termin ist und bleibt der 10.07.2027.

Unsicher, welcher Strang für Ihr Institut relevant ist oder wie Sie sich konkret auf die AML-VO vorbereiten müssen? Senden Sie uns eine E-Mail

Hinweis: Dieser Beitrag ersetzt keine rechtliche oder regulatorische Beratung.

Hannah Keutmann

Hannah hat umfassende Erfahrung in der Gestaltung und Implementierung regulatorischer Prozesse (KYC / KYB, AML, Betrug, Risiko) im B2B- und B2C-Kontext. Sie verfügt über umfangreiche Expertise in Bezug auf regulatorische Anforderungen im Zahlungsverkehr und steuert Implementierungen mit starkem Fokus auf Prozessgestaltung und Anforderungsmanagement.

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