Das neue EU AML-Paket (1) – Hintergrund und Kontext
28/05/2024
Dieser Beitrag ist der Beginn einer 4-teiligen Serie, die wir gemeinsam mit Kooperationspartnern verfasst haben, um die Änderungen durch das neue EU AML-Paket für Verpflichtete auf dem deutschen Markt zu beleuchten.
Zunächst geben wir Kontext zur bisherigen Entwicklung des Geldwäschegesetzes auf dem deutschen Markt sowie zur Notwendigkeit des neuen Geldwäsche-Pakets. Anschließend folgt eine detaillierte Analyse der Änderungen für 1) die Verpflichteten, 2) die Auslösetatbestände und 3) die Kundensorgfaltspflichten.
Hintergrund und Kontext
Die Grundlage für das Geldwäschegesetz bildet die EU-Geldwäscherichtlinie, welche durch das jeweilige nationale Gesetz umzusetzen ist. Die EU hat bislang fünf Geldwäscherichtlinien erlassen:
- Die fünfte GW-Richtlinie (2018/843) hat die vierte Geldwäscherichtlinie (2015/849) ergänzt und wurde 2018 veröffentlicht. Die Vorgaben der Richtlinie waren bis Januar 2020 in nationales Recht umzusetzen.
- Zur 6. GW-Richtlinie finden sich widersprüchliche Informationen – zum Einen ist die Rede davon, dass es sich bei der Richtlinie 2018/1673 um die 6. GW-Richtlinie handelt, zum Anderen ist die Rede davon, dass es sich bei dem neuen EU-AML-Paket um a) die GW-Verordnung und b) die 6. Geldwäsche-Richtlinie handelt. Daher wird an dieser Stelle klargestellt: Bei der Richtlinie 2018/1673 handelt es sich um eine Vereinheitlichung der Definition von Straftaten, die als Geldwäschevortat zu verstehen sind, und es handelt sich nicht um eine neue Fassung der GW-Richtlinie. Die 6. GW-Richtlinie wird im Rahmen des ‚EU-AML-Pakets‘ veröffentlicht und in Kraft treten.
- Die EU-Richtlinie 2018/1673 erweitert den Katalog der Vortaten zur Geldwäsche und ermöglicht eine schärfere Bestrafung. Stichtag für die Umsetzung in nationales Recht war für die EU-Länder der 01. Dezember 2020. In Deutschland wurde sie durch das ‚Gesetz zur Verbesserung der strafrechtlichen Bekämpfung der Geldwäsche‘ umgesetzt – damit wurde sogar eine deutlich schärfere Regelung als von der EU-Richtlinie vorgeschrieben umgesetzt: Statt einer Ausweitung des Vortatenkatalogs wurde dieser per Gesetz abgeschafft und durch den sog. ‚All-crimes-approach‘ ersetzt. Dieser regelt, dass alle Straftaten als Geldwäschevortaten zu berücksichtigen sind, wodurch die Anzahl der abgegebenen Verdachtsmeldungen (‚FIU-Meldungen‘) stark gestiegen ist.
Unterschied Verordnung vs. Richtlinie
Eine Richtlinie und eine Verordnung sind Rechtsinstrumente der Europäischen Union (EU), haben jedoch unterschiedliche rechtliche Auswirkungen und Umsetzungsmechanismen.
- Richtlinie: Mit einer Richtlinie wird für die EU-Mitgliedstaaten ein zu erreichendes Ziel bzw. Ergebnis verbindlich festgelegt. Die Mitgliedstaaten haben die Pflicht, die Ziele und Grundsätze der Richtlinie in nationales Recht zu überführen. Allerdings können sie die konkrete Form und Methoden der Umsetzung wählen. Sie haben also einen gewissen Spielraum bei der Umsetzung, um die nationalen Gegebenheiten zu berücksichtigen. Bei fehlender oder fehlerhafter Umsetzung kann die Europäische Kommission rechtliche Schritte gegen den Mitgliedstaat einleiten.
- Verordnung: Eine Verordnung ist unmittelbar in den Mitgliedstaaten gültig und hat direkte Wirkung. Das bedeutet, dass sie ohne nationale Umsetzung automatisch in jedem Mitgliedstaat gilt und bindend ist.
Inhalt und Ziele des neuen EU AML-Pakets
- Das Paket besteht insgesamt aus vier Teilen: einer Verordnung zur Schaffung einer EU-Behörde für Geldwäschebekämpfung, einer Verordnung zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung, der sechsten Richtlinie zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung und einer überarbeiteten Fassung der Geldtransferverordnung.
- Die neue AML-R (Geldwäsche-Verordnung) und AML-D (Geldwäsche-Richtlinie) bilden die Kernstücke des Pakets – die nationalen Gesetze in den EU-Mitgliedsstaaten, wie z.B. das deutsche Geldwäschegesetz, werden in großen Teilen durch die neue Verordnung abgelöst werden.
- Das EU AML-Paket wurde 2021 erstmalig von der europäischen Kommission vorgestellt, Anfang 2024 wurde dessen Entwurf veröffentlicht und 3 Jahre nach Veröffentlichung im Amtsblatt muss das Paket von den Mitgliedsländern umgesetzt werden. Innerhalb von zwei Jahren nach Veröffentlichung im Amtsblatt müssen die Mitgliedsstaaten die nationalen Vorschriften zur Umsetzung der AML-D verabschieden und drei Jahre nach Veröffentlichung der AML-D und AML-R im Amtsblatt sollen die nationalen Bestimmungen gelten.
- Durch das Paket sollen existierende Schlupflöcher geschlossen werden und die unterschiedliche Umsetzung sowie der unterschiedliche Umgang mit den Geldwäschebestimmungen in den EU-Mitgliedsländern beseitigt werden.